Artikel 1: Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
Ferienunterkunft: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen, Camper und dergleichen.
Unternehmer: das Unternehmen, die Institution oder der Verein, der die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt.
Erholungsgast: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag bezüglich der Ferienunterkunft eingeht.
Mitreisender Erholungsgast: die im Vertrag zusätzlich angegebenen Personen.
Dritter: jede andere Person, die nicht der Erholungsgast und/oder dessen Mitreisende(r) ist.
Vereinbarter Preis: die Vergütung, die für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlt wird; hierbei ist anhand einer Preisliste anzugeben, welche Leistungen im Preis enthalten sind.
Kosten: alle Kosten des Unternehmers, die mit dem Betrieb des Erholungsunternehmens zusammenhängen.
Informationen: schriftliche/elektronische Angaben über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln bezüglich des Aufenthalts.
Stornierung: schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Erholungsgast vor Beginn des Aufenthalts.
Artikel 2: Inhalt des Vertrags
Der Unternehmer stellt dem Erholungsgast zu Erholungszwecken, also nicht zur dauerhaften Bewohnung und/oder Anmeldung im Melderegister, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Erholungsgast die schriftlichen Informationen, auf deren Grundlage dieser Vertrag mit abgeschlossen wird, vorab zur Verfügung zu stellen. Änderungen hierin teilt der Unternehmer dem Erholungsgast stets rechtzeitig schriftlich mit.
Weichen die Informationen wesentlich von den Informationen ab, die beim Abschluss des Vertrags bereitgestellt wurden, hat der Erholungsgast das Recht, den Vertrag kostenfrei zu stornieren.
Der Erholungsgast ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er trägt dafür Sorge, dass die Mitreisenden und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm verweilen, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einhalten.
Artikel 3: Dauer und Ablauf des Vertrags
Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass hierfür eine Kündigung erforderlich ist.
Artikel 4: Preis und Preisänderung
Der Preis wird auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
Sollten nach Festlegung des vereinbarten Preises durch eine Kostensteigerung auf Seiten des Unternehmers zusätzliche Kosten infolge einer Änderung von Abgaben und/oder Gebühren entstehen, die sich unmittelbar auf die Ferienunterkunft oder den Erholungsgast beziehen, können diese dem Erholungsgast auch nach Abschluss des Vertrags in Rechnung gestellt werden.
Artikel 5: Stornierung
Bei einer Stornierung zahlt der Erholungsgast den reservierten Zeitraum an den Unternehmer. Ausgenommen sind besondere Fälle in Absprache mit dem Campingplatzbesitzer.
Artikel 6: Vorzeitige Beendigung durch den Unternehmer und Räumung bei zurechenbarer Pflichtverletzung und/oder unerlaubter Handlung. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
Wenn der Erholungsgast, Mitreisende und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den dazugehörigen Informationen und/oder Sicherheitsvorschriften trotz vorheriger Warnung nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten, und zwar in einem solchen Maße, dass dem Unternehmer nach den Maßstäben von Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
Wenn der Erholungsgast trotz vorheriger Warnung dem Unternehmer und/oder Mitreisenden Belästigungen verursacht oder die gute Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Umgebung des Geländes beeinträchtigt.
Wenn der Erholungsgast trotz vorheriger schriftlicher Warnung die Ferienunterkunft entgegen der Bestimmung des Geländes nutzt.
Wenn der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung wünscht, muss er dies dem Erholungsgast persönlich mitteilen.
Nach der Kündigung hat der Erholungsgast dafür Sorge zu tragen, dass die Ferienunterkunft geräumt wird und das Gelände schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Stunden, verlassen wird.
Der Erholungsgast bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu zahlen.
Artikel 7: Gesetze und Vorschriften
Der Unternehmer sorgt jederzeit dafür, dass die Ferienunterkunft sowohl intern als auch extern allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die seitens der Behörden an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
Der Erholungsgast ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er trägt außerdem dafür Sorge, dass Mitreisende und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm verweilen, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
Artikel 8: Wartung und Anlage
Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgelände und die zentralen Einrichtungen in einem guten Wartungszustand zu halten.
Der Erholungsgast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und die unmittelbare Umgebung während der Laufzeit des Vertrags in demselben Zustand zu halten, in dem er sie erhalten hat.
Es ist dem Erholungsgast, den Mitreisenden und/oder Dritten nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere Tätigkeiten ähnlicher Art auszuführen.
Artikel 9: Haftung
Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein dem Unternehmer zurechenbares Versäumnis zurückzuführen.
Der Unternehmer haftet nicht für Folgen extremer Wetterbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt.
Der Unternehmer haftet für Störungen in der Versorgung mit Versorgungsleistungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
Der Erholungsgast haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die von Mitreisenden und/oder Dritten verursacht werden, soweit diese Schäden dem Erholungsgast, den Mitreisenden und/oder Dritten zugerechnet werden können.
Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Meldung durch den Erholungsgast über Belästigungen, die durch andere Erholungsgäste verursacht werden, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Änderungen der Hausordnung:
Diese Hausordnung erfolgt unter Vorbehalt und kann angepasst werden. In Fällen, die in dieser Hausordnung nicht vorgesehen sind, entscheidet die Verwaltung des Campingplatzes Heidehof.



